MPU wegen Punkten – Eine Besonderheit
MPU wegen Punkten – das gibt es nicht oft. Wer zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung aufgefordert ist, weil er zu viele Punkte auf seinem Konto in Flensburg gesammelt hat, der ist etwas ganz Besonderes. Die wenigsten Menschen müssen zur MPU, weil Sie ausschließlich verkehrsrechtliche Vergehen begangen haben. Zwar kommt es doch sehr oft vor, dass Menschen zusätzlich zu einer Alkohol- oder Drogenfragestellung auch eine verkehrsrechtliche Fragestellung in der MPU zu beantworten haben, als alleiniger Grund ist es jedoch sehr selten.
Punkte in Flensburg
Denn bis es zu einer „Punkte MPU“ kommt, müssen schon einige Delikte zusammen kommen. Wer einmal zu schnell fährt oder über eine rote Ampel fährt, der muss noch nicht zur MPU, sondern erst einmal die Straft bezahlen und, je nach Delikt, die Punkte kassieren.
Erst wenn jemand immer wieder gegen die Gesetze des Straßenverkehrs verstößt, wird er genauer überprüft. Dabei sind fast alle möglichen Vergehen im Straßenverkehr in allen möglichen Kombinationen denkbar, zum Beispiel:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtvergehen
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Inbetriebnahme eines nicht fahrtüchtigen Fahrzeuges
- Unfälle
- Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Es ist theoretisch auch möglich, den Führerschein wegen wiederholten falschem Parken zu verlieren. Der Gedanke, der dahinter steht, ist eigentlich recht nachvollziehbar.
Gründe für Punkte im Verkehrszentralregister
Verstößt jemand gegen das Gesetz, dann kann das viele Gründe haben. Er kann das Gesetz nicht kennen oder abgelenkt sein, er muss es noch nicht einmal mit vollem Wissen und Gewissen tun. Wird er erwischt, bekommt er eine Strafe.
Wenn jemand zweimal wegen eines Deliktes, also eines Vergehens gegen das Gesetz auffällt, dann kennt er das Gesetz schon (er wurde ja bereits durch die Strafe darauf aufmerksam gemacht), kann aber trotzdem noch andere Gründe haben, warum er sich nicht daran gehalten hat.
Immer wieder derselbe Fehler führt zur Verkehrsrecht-MPU
Überschreitet jemand nun noch einmal oder noch wiederholte Male das Gesetz, dann liegt der Verdacht immer näher, dass er dies mit vollem Bewusstsein tut. Das heißt, dass es ihm klar ist, dass es verboten ist, und dass er es trotzdem macht. Und dann stellt diese Person die eigenen Bedürfnisse über das Gesetz. Es ist ihm also wichtiger, seine eigenen Ziele oder Wünsche durch zu setzen, als sich an das Gesetz zu halten. Und in diesem Falle kann dann eine MPU wegen Punkte angeordnet werden.
Diese MPU soll dann nämlich genau die Frage überprüfen, warum die Person solche Probleme mit dem Gesetz hat. Es geht dann nicht mehr darum, ob es gefährlich oder schlimm ist, falsch zu Parken, sondern darum, dass die Person immer wieder denselben „Fehler“ macht. Und das hat ganz oft etwas mit der Persönlichkeit des Menschen zu tun. Ob dies der Fall ist und ob derjenige überhaupt in der Lage ist zu lernen, soll dann in der MPU geprüft werden.
Aus der Strafe lernen – eher nicht!
Und dabei reicht es nicht zu sagen, dass man „jetzt so eine große Strafe bekommen hat, dass (man) wirklich etwas daraus gelernt hat“. Das ist aus vielen Gründen unlogisch.
Zum einen stellt sich dann die Frage: Warum haben Sie dann nicht vorher schon gelernt, da gab es ja auch immer härter werdende Strafen. Und zum anderen ist bekannt: Das Strafen alleine nicht vor Fehlverhalten schützen, was wir aus vielen anderen Bereichen wissen. Wenn das so wäre, dann dürfte es zum Beispiel in Ländern, in denen es die Todesstrafe gibt, keine Verbrechen mehr geben.
Da Menschen aber so nicht lernen, müssen Sie sich in der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung noch ein bisschen mehr mit der Situation und Ihrem Verhalten beschäftigt haben.